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   OLG Hamm, 10.11.1980 - 6 UF 408/80   

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https://dejure.org/1980,3494
OLG Hamm, 10.11.1980 - 6 UF 408/80 (https://dejure.org/1980,3494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.1980 - 6 UF 408/80 (https://dejure.org/1980,3494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 1980 - 6 UF 408/80 (https://dejure.org/1980,3494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1361, 1578, 1602, 1603; EheG § 58
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des Ehegattenunterhalts nach den üblichen Unterhaltstabellen; Anrechnung von Wohngeld beim Unterhalt; Ausgleich überhöhten Wohnkostenbedarfs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 767
  • NJW 1981, 767 [1983, 2960]
  • NJW 1983, 2960 (Ls.)
  • MDR 1981, 403
  • FamRZ 1981, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.1980 - 6 UF 408/80
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1980 (NJW 1980, 2081 = BGHF 2, 140) verlangt der Beklagte unter anderem die Anrechnung des Wohngeldes bei der Berechnung der Differenz der beiden anrechenbaren Einkommen.

    Der Senat sieht sich nicht in der Lage, der Auffassung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1980 (vgl. BGH NJW 1980, 2081 = BGHF 2, 140) zu folgen, daß das von der Klägerin bezogene Wohngeld bei der Unterhaltsbemessung uneingeschränkt zu berücksichtigen ist; vielmehr hält der Senat eine differenzierende Betrachtung in der Weise für geboten, daß nach der Art des zu regelnden Unterhaltsanspruchs unterschieden wird.

    In Übereinstimmung mit dem angeführten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1980 (aaO) ist davon auszugehen, daß tatsächliches Einkommen des Berechtigten dessen Bedürftigkeit mindert oder aufhebt; jedoch führt allein der Umstand, daß einem Bedürftigen Wohngeld gewährt wird, nicht in jedem Falle zu der Minderung der aus der Bedürftigkeit abgeleiteten Unterhaltsansprüche.

  • OLG Schleswig, 22.11.1982 - 8 UF 309/79
    (1) Wohngeld ist dann und insoweit außer Ansatz zu lassen, als ihm - nach unterhaltsrechtlichen Kriterien - ein unvermeidbarer erhöhter Wohnkostenbedarf gegenübersteht (BGH FamRZ 1982, 587, 590 = BGHF 3, 131 - im Anschluß an OLG Hamm FamRZ 1981, 783).
  • OLG Schleswig, 15.01.1985 - 8 UF 11/82
    Wohngeld ist dann und insoweit außer Ansatz zu lassen, als ihm - nach unterhaltsrechtlichen Kriterien - ein unvermeidbarer erhöhter Wohnkostenbedarf gegenübersteht (BGH FamRZ 1982, 587, 590 = BGHF 3, 131, im Anschluß an OLG Hamm FamRZ 1981, 783).
  • OLG Hamm, 04.06.1981 - 3 UF 193/81
    An die getrennt lebende Ehefrau gezahltes Wohngeld ist als Einkommen zu berücksichtigen (Vergleiche BGH, FamRZ 1980, 771; Entgegen OLG Hamm, MDR 1981, 403).
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